News-Archiv Zurück

23.09.2020 16:00 Uhr - Autor: Michael Neumann

ÖBU COVID-19 Aussendung

Erklärung zur COVID-19 Maßnahmenverordnung

ÖBU INFORMATION

COVID-19-Maßnahmenverordnung konsolidierte Fassung.


Am 18.9.2020 ist das Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 407/2020 in Kraft getreten. Damit wurde die COVID-19-Maßnahmenverordnung – COVID-19-MV ergänzt.

Für Training und Veranstaltungen im Billardsport (Carambol, Poolbillard und Snooker) hat das folgende Bedeutung:

Training
- Mindestabstände müssen eingehalten werden (1m).
- Beim Training muss jeder Sportler*in einen Sitzplatz bzw. einen zugewiesenen Verabreichungsplatz haben.
- An Trainings dürfen in geschlossenen Räumen maximal Gruppen von 10 Personen teilnehmen.
- In einer Sportstätte können auch mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann. Also maximale Gruppengröße 10 Personen, aber keine Anzahl von Gruppenbeschränkung.
Bei der Sportausübung muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gilt für die Sportausübung Indoor und Outdoor.

Veranstaltungen/Wettkämpfe
Ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 10 Teilnehmer*innen an einer Veranstaltung teilnehmen.
Ab 10 – 49 Teilnehmer*innen muss ein zugewiesener Sitzplatz vorhanden sein.
Ab 50 Teilnehmer*innen braucht es ein COVID-19-Präventionskonzept für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.
Ab 250 Teilnehmer*innen braucht es zusätzlich zum COVID-19-Präventionskonzept die behördliche Zulassung.
Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind Veranstaltungen mit einer Höchstzahl bis zu 1500 Personen in geschlossenen Räumen zulässig.

Hygiene und Desinfektion
Unsere bestehenden Handlungsempfehlungen haben nach wie vor Gültigkeit.
Bitte beachten: vor dem Betreten der Spielstätte und am Weg zum Sitzplatz ist ein MNS zu tragen.
Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen und die Spielstätte nicht betreten.

Gastronomie
Zusätzlich zu den schon bestehenden Auflagen, hat sich die maximale Personenzahl pro Tisch auf 10 reduziert.
In den Bundesländer Vorarlberg, Tirol und Salzburg, gilt eine neue Sperrstundenregelung von 22:00 die ab Freitag 26. 09.2020 vorerst für 3 Wochen in Kraft tritt.
Da sich ständig auch regionale Bedingungen ändern können, sind diese auf alle Fälle zusätzlich zu beachten.


Mit sportlichen Grüßen

Österreichische Billard Union
Präsident
Norbert Engel
 

Webpage: www.billardunion.at

Carambol: www.bsvoe.com

Pool-Billard: www.oepbv.at 

Snooker: www.austriansnooker.at

© 2017 ÖPBV, inkl. alle Rechte vorbehalten | WebSite by WPPN

Verwendung von Cookies
Diese Website setzt zur Optimierung Cookies ein. Durch die weitere Nutzung stimmen Sie dem Einsatz von Cookies zu.
Mehr Info: ÖPBV-Datenschutzerklärung | Impressum    OK